Lieferketten gemäß LkSG

Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.

Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten und verpflichtet bestimmte Unternehmen, den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.

Über unseren Umgang mit diesen Verpflichtungen sowie das Beschwerdeverfahren informieren wir in unserer „Grundsatzerklärung und Beschwerdeverfahren Lieferketten