Was Sie als Eltern wissen müssen

Ihre Kinder können früh Verantwortung übernehmen und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Wir helfen Ihnen dabei, der Jugend die ersten Schritte ins Berufleben so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen in Sachen Zeitungzustellung. Ab 13 Jahren kann Ihr Kind bei uns Zeitungen austragen.

Bei Fragen rufen Sie uns an: 0261-9836-3031
Oder schreiben Sie eine Mail an ich@werdezusteller.de

Anzeigenblätter austragen bietet Ihrem Nachwuchs die Gelegenheit, sein Taschengeld mit Selbstverdientem auf­zubessern und Verantwortung zu übernehmen. Was die jungen Zusteller genau erwartet und was Sie als Erziehungs­berechtigte beachten müssen? Ein Überblick:

Die Mittelrhein LastMile GmbH ist die Zustellgesellschaft der Rhein-Zeitung, des LokalAnzeigers und von AM WOCHENENDE. So verstehen wir uns auch als zuverlässiger Partner für Ihr Kind. Eine gründliche Einarbeitung, ein faires Gehalt und verlässliche Ansprech­partner sind uns wichtig.

In der Regel werden ein bis zwei Stunden benötigt, um die Sendungen von einem Tag auszuliefern.

Ihr Kind bewirbt sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir vereinbaren mit Ihnen und Ihrem Kind ein Einstellungsgespräch, das entweder bei Ihnen Zuhau­se oder bei uns durchgeführt wird.
Den Arbeitsvertrag unterschreiben Sie als Erziehungsberechtigte. Falls Ihr Kind kündigen möchte, unterschreiben auch Sie als Erziehungsberechtigte.
Das Gehalt ist abhängig von der Gebietsgröße, der Anzahl und dem Gewicht der Beilagen. Dadurch kann der Betrag monatlich etwas schwanken. Die genauen Details erläutert Ihnen der Gebietsleiter vor Ort.
Bei einem Schülerjob muss Ihr Kind keine Steuern oder Sozialbeiträge abführen und Ihr Kind ist bei der Berufsgenossenschaft angemeldet.
Falls Ihr Kind krank oder im Urlaub ist, informieren Sie frühstmöglichst Ihre An­sprechpartner. Diese werden sich dann – ggf. auch gemeinsam mit Ihrem Kind – um eine Vertretung kümmern.